Grundsteuer: Erhöhung für Wohnen, Senkung für Nichtwohnen
- Es gilt aktuell ein niedrigerer Grundsteuersatz für das Wohnen als für andere Zwecke.
- Aufgrund der Verwaltungskosten sowie neuer Berechnungsgrundlagen des Landes möchte die Stadt diese nun konsolidieren.
- Das würde de-facto zu einer Erhöhung des Grundsteuersatzes für das Wohnen und zu einer Senkung für beispielsweise Geschäftsgrundstücke führen.